CM-Folien-Shop AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten folgende Bedingungen:
Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur, soweit CM Werner Malms nachfolgend CM genannt, sie ausdrücklich anerkennt.
1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.
2. Maß-, Gewichts - und Leistungsangaben sowie Abbildungen sind nur verbindlich, soweit sie CM ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Handelsübliche Abweichungen in der Beschaffenheit, z.B. der Farbe und der Reinheit, sowie Veränderungen, die der Qualitätsverbesserung dienen, bleiben vorbehalten. Bei Sonderan- fertigungen sind geringfügige Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% der bestellten Menge gestattet. CM behält sich das Eigentums- und Urheberrecht an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und allen anderen Unterlagen vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
3. Alle angegebenen Preise verstehen sich rein netto. Die am Liefertag geltenden Mehrwertsteuer und etwaige Fracht- und Verpackungskosten sind vom Käufer zusätzlich zu entrichten. Der Mindestbestellwert beträgt 100,00 € für Aufträge bis 100,00 € gilt ein Zuschlag von 9,00 €. Für Sonderanfertigungen besteht eine Pflicht zur Anzahlung von 50%, Rest bei Lieferbereitschaft ohne Abzug.
Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. An die vereinbarten Preise für Lieferungen oder Leistungen hält sich CM für zwei Monate nach Vertragsabschluss gebunden. Die Zahlung hat binnen 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug oder binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto zu erfolgen. Bei Überschreitung des Zahlungsziels von 30 Tagen erlauben wir uns, die Forderung an ein Inkassobüro unserer Wahl abzutreten. Ein Skontoabzug ist unzulässig, solange ältere fällige Rechnungen noch nicht beglichen sind. Vertreter und Reisende sind zur Endgegennahme von Zahlungen nicht ermächtigt. Wechsel und Schecks können als Zahlungsmittel abgelehnt werden. Sie gelten erst nach unwiderruflicher Einlösung als Zahlung.
Die Aufrechnung gegen Ansprüche von CM ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
4. Die Lieferung erfolgt ab Werk des Herstellers bzw. dem Firmensitz CM, ausschließlich Verpackung, Versicherung und Frachtkosten.
5. Der Versand erfolgt i n allen Fällen auf Gefahr des Käufers, auch bei frachtfreier Lieferung ab Werk. CM bestimmt die Art der Versendung nach ihrem Ermessen, falls der Käufer keine Versandvorschriften erteilt. Eine Transportversicherung wird nur auf Verlangen des Käufers und auf seine Kosten abgeschlossen. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft auf den Käufer über. In diesem Fall ist CM berechtigt, beginnend einen Monat nach Anzeige de r Versandbereitschaft, dem Käufer die durch Lagerung entstandenen Kosten, mindestens jedoch 0,5% des Rechnungsbetrages, für jeden Monat in Rechnung zu stellen. Angelieferte Ware ist, auch wenn sie Mängel aufweist, vom Käufer unbeschadet der Rechte zu Ziff. 7. entgegenzunehmen.
6. Höhere Gewalt, Betriebstörungen, Streiks, Verkehrshindernisse und ähnliche Ereignisse entbinden CM für die Dauer des Hindernisses von der Vertragerfüllung. CM hat solche Ereignisse nicht zu vertreten. Dauert das Hindernis länger als 6 Monate, so haben beide Parteien das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Ereignisse dieser Art sind auch Fälle sind auch Unfälle und alle sonstigen Ursachen, die eine teilweise oder vollständige Arbeitseinstellung bedingen, wie z.B. Materialmangel, Mangel an Betriebsstoff, Transportschwierigkeiten in der Energieversorgung, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb und im Betrieb der Zulieferer. Tritt eine Verzögerung der Lieferung aus Gründen ein, die von CM zu vertreten sind und erwächst dem Käufer aus der Verspätung ein Schaden, so ist er berechtigt, eine Entschädigung für jede vollendete Woche der Verspätung von höchstens 2% desjenigen Teils des Kaufpreises zu beanspruchen, der auf die verspätet gelieferte Ware entfällt. Die Entschädigung beträgt höchstens 20% des vorgenannten Kaufpreisteils. Dauert die Verzögerung länger als 10 Wochen, kann der Käufer von dem Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
7. Widerrufsrecht für End- und Privatkunden: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
8. Für Mängelrügen gilt folgendes: Bei allen Waren, mit Ausnahme von Maschinen, sind Rügen wegen offensichtlicher Mängel schriftlich innerhalb 2 Wochen nach Empfang der Ware geltend zu machen. CM nimmt bei berechtigten Mängelrügen die Ware zurück und liefert nach ihrer Wahl entweder einwandfreie Ware oder erstattet den entrichteten Kaufpreis. Bei Maschinen oder elektrischen Bauteilen tritt CM als Handelsvertretung des jeweiligen Herstellers auf und leitet die Beanstandung an die herstellende Firma weiter. Mängel unterliegen daher den Bestimmungen des jeweiligen Herstellers. Weitergehende Ansprüche gegenüber CM bestehen nicht, insbesondere wird Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens nicht gewährt. Die Gewährleistung erlischt, wenn die Ware nicht sachgemäß behandelt worden ist. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Mängelrügen bedürfen der Schriftform. Diese Gewährleistung bezieht sich auf das Territorium der Bundesrepublik Deutschland. Gewährleistungen für andere Länder bedürfen einer jeweiligen Vereinbarung vor Lieferung. Fehlt es an einer solchen Vereinbarung gelten die bestehenden Gewährleistungsvorschriften.
9. Für den Verlust von Gegenständen, die CM zur Bearbeitung oder Instandsetzung überlassen worden sind oder für Schäden an derartigen Gegenständen haftet CM nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
10. Die gelieferten Waren bleiben Eigentum von CM bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Es gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt. Warenlieferungen erfolgen nur:
- a) nach Gegenzeichnung der AB (Auftragsbestätigung)
- b) Vorkasse bei Neukunden
- c) erteilter Lastschrifterklärung
Vor Übergang des Eigentums ist eine Veräußerung der Vorbehaltsware nur im ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr zulässig. Die Waren dürfen nicht vor vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung weder Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Im Falle einer Pfändung ist CM unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist CM berechtigt, entweder die gelieferte Ware an sich zu nehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Fortnahme des gelieferten Gegenstandes gehen alle Kosten zulasten des Käufers. Bei einem Rücktritt vom Vertrag hat der Käufer der Firma CM außer der Entschädigung für die Benutzung des gelieferten Gegenstandes die Wertminderung zu ersetzen. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für CM als Lieferant im sinne § 947 BGB, ohne CM in irgendeiner Weise zu verpflichten. Bei Verarbeitung mit Vorbehaltsware anderer Lieferanten erwirbt CM Miteigentum an dem Produkt im Verhältnis der Rechnungswerte der Materialien. Für den Fall des §947 Abs. 2 BGB überträgt der Besteller CM das Miteigentum an dem Produkt im Verhältnis des Materialwertes unter Vereinbarung eines unentgeltliches Verwahrverhältnisses. Erwirbt CM auf diese Weise (Mit) - Eigentum an verarbeiteter Ware, so überträgt sei dieses schon jetzt unter der aufschiebenden Bedingung des Ausgleiches aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung auf den Erwerber, sodass er ein Anwartschaftsrecht wie bei Vorbehaltsware erwirbt. In der Rücknahme oder Verpfändung von Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn er ausdrücklich erklärt wird. Der Erwerber tritt schon jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entsteh enden Forderungen an CM ab. Er ist bis auf Widerruf zum Einzug der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Wenn und soweit der realisierbare Wert aller CM zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt, ist CM auf Verlangen des Käufers verpflichtet, nach ihrer Wahl einen entsprechenden Teil der Sicherheiten freizugeben.
11. Die Ausfuhr der Erzeugnisse oder Handelsware ist nur mit Einwilligung von CM gestattet.
12. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die in rechtlich zulässiger Weise dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nahesten kommt.
13. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Leistungen ist der Firmensitz von CM. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.